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Kommission handelt rasch bei Verringerung von Verwaltungslasten für KMU

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Die Europäische Kommission hat am 7. März erste Vorschläge präsentiert, die darauf abzielen, unnötige Verwaltungslasten für Unternehmen (hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen - KMU) abzubauen, ohne dass dafür Abstriche beim Schutzniveau zu machen wären.

Diese drei Vorschläge sind auf Speditionen, kleine Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelgeschäfte sowie auf die Fusion oder Spaltung von Unternehmen abgestellt. Sie sind nur ein Teil eines ganzen Pakets von Schnellmaßnahmen, das die Kommission bereits im Januar angekündigt hatte und das aus insgesamt zehn Maßnahmen besteht, die den Unternehmen Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. EUR jährlich ermöglichen sollte. Damit handelt die Kommission im Einklang mit ihrer übergeordneten politischen Zielsetzung, auf europäischer Ebene die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25 Prozent zu reduzieren. Der Europäische Rat wird darüber auf seiner nächsten Tagung zu entscheiden haben. Eine vierte Schnellmaßnahme im Bereich Energiepflanzen wurde bereits im Vormonat gebilligt und soll bald verabschiedet werden. Mit diesen drei Vorschlägen gelingt es der Kommission rascher denn je, den zugesagten Bürokratieabbau in die Tat umzusetzen. Diese Vorschläge werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Gleichzeitig wird die Kommission dreizehn vorrangige Bereiche (z. B. Beschäftigung, Steuerrecht, Landwirtschaft, Statistik) systematisch daraufhin sichten, welche Verwaltungslasten und unnötigen Informationspflichten beseitigt werden können.

Mit dem vorgelegten Paket wird Folgendes erreicht:

blau:
Unternehmen müssen keine teuren Gutachten mehr in Auftrag geben, um die Pläne von Fusionen oder Spaltungen durch Sachverständige beurteilen zu lassen, falls dies von Aktionärsseite nicht verlangt wird.
blau:
Speditionen brauchen keine besonderen Transportpapiere mehr mitzuführen, aus denen z. B. ersichtlich ist, wo die Grenze überquert oder welche Strecke gefahren wird; die noch bestehenden Verpflichtungen werden an geltende internationale Übereinkommen angepasst.
blau:
Kleinstunternehmen im Lebensmittelbereich wie Fleischereien, Bäckereien und Lebensmittelgeschäfte müssen nicht mehr die gleichen aufwändigen Auflagen bei der Aufzeichnung von Hygieneverfahren und -praktiken erfüllen wie große Supermärkte. Sie müssen zwar weiterhin hohen sanitären Standards genügen, aber der Zeitaufwand für die genaue Dokumentation ihrer Verfahren und die Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen entfällt.

Dieses Maßnahmenpaket ist das erste Beispiel für Kommissionsvorschläge, die einzig und allein dem Bürokratieabbau dienen. Da mit diesem Paket überholte oder unnötige Auflagen beseitigt werden, ohne dabei Abstriche beim Schutzniveau zu machen, geht die Kommission davon aus, dass die gesetzgebenden Organe diese Vorschläge im Zuge eines raschen und effizienten Verfahrens annehmen werden.

Die erste Schnellmaßnahme im Bereich Energiepflanzen wurde vom zuständigen Fachausschuss bereits gebilligt und soll bald von der Kommission verabschiedet. Damit soll unnötiger Verwaltungsaufwand für Erzeuger, Abholer und Verarbeiter von landwirtschaftlichen Energieerzeugnissen wegfallen.

Bei den nachstehenden drei Vorschlägen werden in den kommenden Wochen ähnliche legislative Maßnahmen folgen:

blau:
Verfahrensvereinfachung für Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
blau:
Vereinfachung statistischer Erhebungen zur Informationsgesellschaft,
blau:
Abschaffung unnötiger Verpflichtungen für kleine Fischereifahrzeuge.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/better_regulation/index_de.htm

 

 

Quelle: EU aktuell - Informationsdienst des Euro Info Centre der Hessen Agentur - Ausgabe 03/2007.